NTAK-Informationsseite

Was ist NTAK?
Die bisher größte und umfassendste Entwicklung im Tourismussektor ist das Nationale Tourismusdatenzentrum (NTAC), das 2019 seinen Betrieb aufgenommen hat. Die digitale Plattform, die unter der Aufsicht der Ungarischen Tourismusbehörde betrieben wird, ermöglicht die anonyme Echtzeitsichtbarkeit von Verkehrsstatistiken für alle Beherbergungsbetriebe im Land. Die Daten, die direkt aus der Unterkunftsverwaltungssoftware stammen, werden zur Erstellung von Analysen verwendet , die datengesteuerte Entscheidungen in der Tourismusbranche unterstützen. Die NTAK spielt auch eine wichtige Rolle bei der Aufhellung des Tourismussektors, da die lokalen Behörden und das NAV Zugang zu den relevanten Datensätzen haben.
Nach den geltenden Rechtsvorschriften müssen alle Beherbergungsbetriebe aller inländischen Beherbergungsanbieter bei der NTAK registriert werden. Ab dem 1. November 2021 gilt die Meldepflicht auch für Gastronomiebetriebe und Touristenattraktionen, die ab dem 1. Juli 2023 Daten liefern müssen. Auf diese Weise erhält die NTAK Daten über die Leistung aller wichtigen Akteure des Tourismussektors.
Die Registrierung und die tägliche Berichterstattung werden vom territorialen Notar überwacht.
Welche Daten werden im NTAK gespeichert?
Die NTAK erhält nur statistische Daten von den einzelnen Unterkunftsverwaltungs-, Bewirtungs- und Ticketingsoftwareprogrammen. Das System empfängt, erfasst oder speichert keine personenbezogenen Daten. Die erhaltenen Datenermöglichen es in keiner Weise, die Nutzer der einzelnen Dienstleistungenim NTAK zu identifizieren. Personenbezogene Daten werden nur für einzelne Unterkunftsdienste verarbeitet. Wenn ein Dienstleistungsanbieter Daten erfasst, die zur Identifizierung eines Dienstleistungsnutzers verwendet werden können, erstellt er ein Informationsblatt zur Datenverwaltung, das dem Dienstleistungsnutzer vorgelegt und von ihm akzeptiert werden muss.
Wer hat Zugang zu den NTAK-Daten?
Wie gesetzlich vorgeschrieben, arbeitet die NTAK unter der Aufsicht des MTÜ. Die NTAK erstellt Berichte, Zusammenfassungen und Analysen für den Tourismussektor auf der Grundlage von statistischen Daten, die sie von Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben und Betreibern von Touristenattraktionen erhält. Die aus den Daten erstellten Prognosen ermöglichen auch gezielte, schnelle und effektive Marketingmaßnahmen in einem Gebiet, um die in der Strategie festgelegten Ziele zu erreichen.
Der MTÜ ist berechtigt, die von Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben und Betreibern touristischer Attraktionen übermittelten Daten für seine Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zur Förderung der Tourismusentwicklung zu nutzen und aus den ihm vorliegenden Daten fachliche Zusammenfassungen, Lageberichte, Bewertungen und Prognosen zu erstellen und in einer Form zu veröffentlichen, die eine Identifizierung des Datenübermittlers nicht ermöglicht.
DieNationale Steuer- und Zollverwaltung hat Zugang zu Einnahmedaten, die sich auf die Aktivitäten einzelner Beherbergungsbetriebe und Betreiber von Gaststätten und touristischen Attraktionen beziehen, um die Wirksamkeit der Kontrollverfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich weiter zu verbessern. Längerfristig soll eine vollständige Vergleichbarkeit zwischen den Online-Kassen und den NTAK-Daten gewährleistet werden, um die Einnahmen des Tourismussektors vollständig transparent zu machen und so die ehrlichen Steuerzahler zu schützen und die Wirtschaft weiter aufzuhellen.
Auf der Grundlage des Kooperationsabkommens mit dem nationalen Steuer- und Zollamt leitet das MTÜ die Daten weiter, die von den Betreibern von Beherbergungsbetrieben, Gaststätten und touristischen Attraktionen, die verpflichtet sind, Daten an das nationale Steuer- und Zollamt zu liefern, an die NTAK übermittelt werden.
DasStatistische Zentralamt hat Zugang zu den statistischen Daten, die von den Beherbergungsbetrieben und den Betreibern von Gaststätten und touristischen Attraktionen an das NTAK übermittelt werden, um seine im Statistikgesetz festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Längerfristig wird angestrebt, die Doppelung der Datenbereitstellung zu beseitigen, damit die in die NTAK eingehenden Daten andere statistische Datenbereitstellungen zum Tourismus ersetzen können.
Die lokalen Behörden haben als Gewerbebehörde Zugang zu den von den Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in ihrem Gebiet übermittelten Daten, um die Dienstleister zu überprüfen. Da sowohl die NTAK-Registrierung als auch die Datenmeldung vom Notar als Gewerbebehörde kontrolliert werden, sieht das Gesetz wirksame und strenge Sanktionsmöglichkeiten für den Notar im Falle möglicher Mängel, abweichend von der Betriebsgenehmigung registrierter Daten oder nicht oder nicht regelmäßig vorgelegter Daten vor.
Territorial relevante Verkehrsdaten können auch von einzelnen Anbietern und Betreibern unter abgerufen werden.Der MTÜ sieht es als eine wichtige Aufgabe der Datenlieferanten an, mit den von ihnen gelieferten Statistiken regelmäßig über die Ergebnisse ihrer verschiedenen Wettbewerber zu berichten.
Allgemeine Informationen
für Beherbergungsbetriebe
Nach den in Ungarn geltenden Rechtsvorschriften dürfen Unterkunftsdienstleistungen nur in Unterkünften erbracht werden, die
- seine Absicht, Unterkunft zu gewähren, bei der zuständigen territorialen Handelsbehörde angemeldet hat und von der Handelsbehörde registriert worden ist;
- ist bei der NTAK registriert und hat daher eine NTAK-Registrierungsnummer;
- eine Software zur Verwaltung von Unterkünften verwendet;
- seinen täglichen Berichtspflichten gegenüber der NTAK nachkommt;
- seiner Verpflichtung zur Datenübermittlung an das VIZA-System nachkommt.
Der Unterkunftsanbieter ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der NTAK zu registrieren.
Nach der Registrierung der Beherbergungsleistung generiert die NTAK eine eindeutige Kennung für den Beherbergungsanbieter, um die registrierte Unterkunft zu registrieren, nämlich die NTAK-Registrierungsnummer. Diese Nummer muss auf allen Online-Unterkunftsportalen zusammen mit der Art der Unterkunft angezeigt werden.
Ausführliche Informationen zur NTAK-Registrierung finden Sie im AbschnittREGISTRATION auf dieser Website .
Allgemeine Informationen
Betreiber von Touristenattraktionen
EineTouristenattraktion ist eine natürliche oder von Menschenhand geschaffene Attraktion oder ein geografisches Gebiet, das für touristische Zwecke genutzt und betrieben wird und den Besuchern ein Erlebnis, eine Freizeitbeschäftigung, Reisedienstleistungen, eine Reihe von Angeboten oder eine Unterhaltungsfunktion bietet. Die Registrierungspflicht gilt für Betreiber von Touristenattraktionen, die bereits am oder nach dem 1. November 2021 tätig sind.
EinBesucher von (Gast) ist eine natürliche Person, die die von der meldepflichtigen Touristenattraktion erbrachte Dienstleistung mit einer Eintrittskarte, einem Eintritt oder einem Ausweis in Anspruch nimmt, unabhängig davon, wer die Dienstleistung bezahlt.
Eine Touristenattraktion, die der Datenübermittlungspflicht unterliegt ( ), ist eine Touristenattraktion, deren Betreiber die Nutzung der Dienstleistungen der Attraktion auf kontinuierlicher, regelmäßiger oder gelegentlicher Basis durch Einlass, Kartenverkauf oder Fahrkartenverkauf anbietet.
Der Betreiber der Touristenattraktion - d. h. der Eigentümer, Pächter, Betreiber oder Manager - ist gesetzlich verpflichtet, sich bei der NTAK registrieren zu lassen.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber der Touristenattraktion eine einmalige Registrierungsnummer, die zum Zweck der Registrierung der registrierten Touristenattraktion vergeben wird. Dies ist die NTAK-Registrierungsnummer.
Ausführliche Informationen zur NTAK-Anmeldung finden Sie unter REGISTRATION .
Allgemeine Informationen
Gastronomiebetrieb
Nach den geltenden Rechtsvorschriften müssen alle in Ungarn tätigen Gaststättenbetreiber - d. h. Eigentümer oder Pächter - ihr Gaststättengewerbe bei der NTAK anmelden.
Die in Anhang 4 der Regierungsverordnung Nr. 210/2009 (IX. 29.) über die Bedingungen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten definierten Arten von Gastronomiebetrieben sind diejenigen, in denen gemäß Artikel 2 Abschnitt 2, Punkt 30 des Gesetzes CLXIV von 2005 über den Handel Gastronomietätigkeiten ausgeübt werden können. Nur die in der Regierungsverordnung Nr. 210/2009 (IX. 29.) definierte Art von Unternehmen kann im NTAK eingetragen werden.
Der Betreiber eines Gaststättenbetriebs - d.h. der Eigentümer oder Pächter - meldet sich auf der Grundlage von Rechtsvorschriften bei der NTAK an.
Die NTAK-Registrierung besteht aus 2 Schritten:
- muss zunächst die zentrale Registrierung abgeschlossen werden,
- gefolgt von einer sektoralen Registrierung.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber des Gastronomiebetriebs eine einmalige Registrierungsnummer, die zur Registrierung des registrierten Gastronomiebetriebs erstellt wird. Dies ist dieNTAK-Registrierungsnummer .
Ausführliche Informationen zur NTAK-Registrierung finden Sie im Abschnitt REGISTRIERUNG.
NTAK-Hilfedateien zum Herunterladen

Anmeldung und Registrierung: https://ntak.hu/bejelentkezes
Informationen: https://info.ntak.hu/
Von NTAK Alle Informationen über die NTAK-Daten finden Sie auf der Website info.ntak.hu Seite. Wenn Sie an den Daten interessiert sind kFragen zur Nutzung der Daten haben, wenden Sie sich bitte an NTAK Kundendienst unter 06-1-550-1855-an jedem Tag der Woche, 0-24 Uhr, oder per E-Mail an turisztika@1818.hu Adresse, oder wenden Sie sich an eines der Tourinform-Büros im Landk um Hilfe und persönliche Informationen zu erhalten.